Gemäß den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsordnung liegt der Entwurf des Voranschlags für das Finanzjahr 2027 in der Zeit von 16. bis 30. November 2026 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann jede Gemeindebürgerin und jeder Gemeindebürger schriftliche Einwendungen einbringen.