Öffentliche Auflage: Voranschlag 2027
Der Entwurf des Voranschlags 2027 liegt von 16. bis 30. November im Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Sie haben vor, sich in dieser Gemeinde niederzulassen und ein Haus zu bauen? Sie haben Fragen zum Grundstückskauf oder zu den örtlichen Bauvorschriften? Wollen sie ein Gebäude umbauen oder planen Sie einen Zubau?
Für Baugeschehen in Gemeinde Austria ist seitens der Gemeinde das Bauamt zuständig. Egal was Sie umbauen oder neu bauen möchten, ein Ansuchen bei der Gemeinde Austria ist immer notwendig. Für Bauvorhaben sowie den Abbruch von Gebäuden wird ein Bauverfahren eingeleitet, welches das Bauamt vorprüft.
Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Balkonverkleidungen, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Arten von Bauvorhaben
Es gibt drei „Stufen” von Bauverfahren, die unterschiedlich gesetzlich geregelt sind:
Bauvorhaben mit Baubewilligung
Gemäß § 19 Stmk. Baugesetz müssen Neu- oder Umbauten sowie Abbrüche durch ein Bauverfahren bewilligt werden. Dazu müssen Sie ein schriftliches Ansuchen für die Baubewilligung stellen und entsprechende Dokumente einreichen.
Bauansuchen im vereinfachten Verfahren:
Gemäß § 20 Stmk. Baugesetz unterliegen kleine Bauvorhaben, wie die Errichtung und der Umbau von kleinen Garagen oder Carports, sowie Kleinhäuser einer Anzeigepflicht. Darunter fallen auch Heizungsanlagen, Werbeanlagen sowie Einfriedungen gegen öffentliches Gut. Dazu müssen Sie ein Ansuchen für anzeigepflichtige Vorhaben stellen.
Meldepflichtiges Bauvorhaben:
Gemäß § 21 Stmk. Baugesetz gibt es Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung oder -anzeige erfordern. Dies sind zum Beispiel kleine Gerätehütten und Carports bis zu einer maximalen Gesamtfläche von 40 m². Trotzdem müssen Sie das Bauamt der Gemeinde Austria über die Vorhaben mit einer kurzen Mitteilung informieren.
Weitere Informationen zum Thema Bauen finden Sie auch auf der Homepage help.gv.at.
Formulare
Informationen
Der Entwurf des Voranschlags 2027 liegt von 16. bis 30. November im Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Gefunden bei der Bushaltestelle Hauptplatz – abzuholen im Bürgerservice des Gemeindeamts.
Vier Gruppen, eine Kinderkrippe und viel Platz im Grünen: Im Herbst 2027 soll der Neubau eröffnet werden.
Schlüsselbund mit drei Schlüsseln, gefunden am Spielplatz im Ortspark.
Wegen Kanalbauarbeiten ist der Mühlweg zwischen Hausnummer 4 und 18 gesperrt.
Der Entwurf liegt acht Wochen zur öffentlichen Einsicht auf. Stellungnahmen sind bis 4. Dezember möglich.
AMTSSTUNDEN
Montag und Dienstag
08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag
08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
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Telefon: +43 3999 1000
Telefax: +43 3999 1000-33
E-Mail: office@gemeinde-austria.at
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+43 3999 1000-10